Inhalt: Voraussetzungen
Ihre persönlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes sind:
- die gesetzliche Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis
gem. § 7 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG); - das Höchstalter zum Beginn des Vorbereitungsdienstes beträgt derzeit 50 Jahre;
- der Nachweis der körperlichen Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung;
- die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses;
- der Führerschein und die Bereitschaft zum Führen eines Fahrzeuges.
Fachliche Voraussetzung für Ihre Zulassung ist
- an einer Hochschule,
- Universität oder
- an einer anderen Bildungseinrichtung, die diesen gleichgestellt ist
Für den Vorbereitungsdienst in der Fachrichtung Bautechnik werden Bewerberinnen und Bewerber eingestellt, die Bauingenieurwesen – insbesondere mit der Vertiefung Wasserbau, Grundbau oder konstruktiver Ingenieurbau – studiert haben.
Für den Vorbereitungsdienst in der Fachrichtung Maschinentechnik werden Bewerber und Bewerberinnen eingestellt, die Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Informationstechnik, Schiffbau etc. studiert haben.
Bei dieser dualen Variante besteht der Vorbereitungsdienst aus einem siebensemestrigen Bachelorstudium in der Fachrichtung Bauingenieurwesen an der Hochschule Bochum als derzeitigem Kooperationspartner und zusätzlichen berufspraktischen Studienzeiten in verschiedenen Dienststellen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Der Vorbereitungsdienst endet nach drei Jahren und neun Monaten mit dem akademischen Grad eines Bachelor of Science sowie der Laufbahnbefähigung.